Girokonto im Alter wechseln: Wann sich der Schritt lohnt – und wie er stressfrei gelingt
Gesetzlich abgesicherter Ablauf, klare Fristen, eine nachvollziehbare Rechnung: Was Sie wissen sollten, bevor Sie sich entscheiden
12. September 2026Steigende Kontoführungsgebühren, schließende Filialen – und die Sorge, beim Wechsel den Überblick zu verlieren. Dabei regelt ein Gesetz seit 2016 genau, wie neue und alte Bank den Umzug Ihres Kontos gemeinsam organisieren. Ein Ratgeber mit Ablauf, Fristen und einer transparenten Rechnung.
Nennen wir sie Frau Hoffmann, 74 Jahre alt – eine beispielhafte Figur, die zeigt, wie sich die Situation für viele Menschen darstellt: Seit über vierzig Jahren hat sie ihr Girokonto bei derselben Filialbank. Dort wurde einst ihr erstes Sparbuch angelegt, später liefen die Gehaltszahlungen darüber, heute geht die Rente ein. Früher kostete das Konto kaum etwas, inzwischen bucht die Bank jeden Monat eine Kontoführungsgebühr ab, die über die Jahre leise gestiegen ist, ohne dass Frau Hoffmann sich an einen bestimmten Anlass erinnert. Als kürzlich ein Brief kam, dass die Filiale in ihrer Straße schließt, hat sie sich zum ersten Mal gefragt, ob sie bei dieser Bank bleiben möchte.
Die vertraute Bank und die stille Gebühr
Damit ist sie nicht allein: Kontoführungsgebühren bei klassischen Filialbanken liegen im Schnitt bei 8,90 Euro pro Monat (Stand: August 2026). Marktbeobachtungen zeigen dabei eine deutliche Spanne: Laut dem Vergleichsportal FMH.de reichten die Beträge zuletzt von etwa 3 bis 10 Euro, vereinzelt auch mehr (Stand: September 2025). Andere Vergleiche beziffern die Spanne insgesamt mit 0 bis 15 Euro, wobei Sparkassen und Volksbanken meist zwischen 5 und 10 Euro monatlich verlangen (Stand: September 2026). Wer wie Frau Hoffmann seit Jahrzehnten treu ist, hat solche Erhöhungen oft gar nicht bewusst wahrgenommen.
Gleichzeitig dünnt sich das Filialnetz aus. 2025 sank die Zahl der Bankfilialen in Deutschland um 6 Prozent auf 16.799 Standorte, nachdem sie bereits 2024 von 19.501 auf 17.870 gefallen war – so die Deutsche Bundesbank (Stand: 2025, veröffentlicht 2026). Bis Mitte 2026 hat die Deutsche Bank zudem das Filialnetz ihrer Tochter Postbank von 550 auf 320 Standorte reduziert, nur noch 120 davon sind reine Bankfilialen (Stand: Mitte 2026). Für viele ältere Menschen ist eine schließende Filiale in der Nähe damit der äußere Anlass, sich das eigene Konto einmal genauer anzusehen – ohne dass daraus sofort ein Wechsel folgen muss.
Warum der Wechsel weniger riskant ist, als er sich anfühlt
Was viele nicht wissen: Seit dem 18. Juni 2016 gilt in Deutschland das Zahlungskontengesetz (ZKG) – ein Gesetz, das festlegt, wie ein Kontowechsel ablaufen muss und welche Pflichten alte und neue Bank dabei gemeinsam übernehmen. Kernstück ist die sogenannte Kontowechselhilfe: die gesetzlich vorgeschriebene Unterstützung, mit der die neue Bank fast die gesamte Organisationsarbeit übernimmt, während die alte Bank zur Mitwirkung verpflichtet ist.
Wie wenig bekannt dieses Recht lange war, zeigt eine repräsentative forsa-Befragung im Auftrag des Marktwächters Finanzen: Ihr zufolge kannten 61 Prozent der Befragten die gesetzliche Kontowechselhilfe nicht, und nur 2 Prozent hatten im Befragungsjahr überhaupt das Konto gewechselt – von diesen wiederum nutzten nur 12 Prozent die gesetzliche Hilfe (Stand: 2017). Eine aktuellere, speziell auf Menschen ab 65 Jahren zugeschnittene Erhebung gibt es bislang nicht. Die Zahl aus 2017 lässt sich also nicht als heutiger Stand lesen, zeigt aber, wie wenig geläufig das Recht selbst Jahre nach seiner Einführung war.
Zugleich hat sich die digitale Ausgangslage verändert: Nach einer Erhebung des Digitalverbands Bitkom sind inzwischen rund drei Viertel (74 Prozent) der Menschen ab 65 Jahren in Deutschland online, vor fünf Jahren war es erst knapp die Hälfte (Stand: Januar 2026). Informationen zum eigenen Konto und zum Wechselrecht sind damit für viele leichter zugänglich als noch vor einigen Jahren.
So läuft der Wechsel Schritt für Schritt ab
- Sie eröffnen ein Konto bei der neuen Bank und erteilen dort eine Vollmacht zur Datenübertragung.
- Die neue Bank fordert daraufhin bei Ihrer alten Bank alle nötigen Informationen an.
- Die alte Bank übermittelt eine Liste der SEPA-Mandate (Erlaubnisse für Firmen, per Lastschrift Geld abzubuchen) und der Daueraufträge (regelmäßige, gleichbleibende Überweisungen, die die Bank automatisch ausführt).
- Die neue Bank richtet die Daueraufträge neu ein und stellt die SEPA-Mandate auf die neue Kontoverbindung um.
- Beide Banken informieren gemeinsam Ihre Zahlungspartner – etwa Arbeitgeber, Rentenversicherung, Versicherungen oder den Stromanbieter – über die neue Kontoverbindung.
- Für all diese Schritte haben altes und neues Institut zusammen 12 Geschäftstage Zeit, nachdem alle Unterlagen vorliegen.
Wichtig zu wissen: Nicht Sie allein müssen alle Vertragspartner einzeln anschreiben. Das Gesetz verpflichtet beide Banken gemeinsam, die Übertragung fristgerecht durchzuführen – Sie unterschreiben im Wesentlichen die Vollmacht und prüfen am Ende, ob alles korrekt übernommen wurde.
Das Sicherheitsnetz: Drei Monate mit zwei Konten
Verbraucherzentralen empfehlen, altes und neues Konto rund drei Monate parallel weiterlaufen zu lassen. In dieser Zeit können auch seltene oder jährliche Abbuchungen auffallen, die beim ersten Blick übersehen wurden. Ein kleinerer Betrag auf dem alten Konto dient währenddessen als Puffer, falls doch noch eine vergessene Abbuchung eingeht – ein einfaches, konkretes Sicherheitsnetz, das Sorgen vor Formularchaos oder verlorenen Zahlungen deutlich mindert.
Modellrechnung: Was der Wechsel über zehn Jahre bringt
Mehrere Direktbanken bieten aktuell Girokonten ohne Kontoführungsgebühr und ohne Mindesteingang an, häufig inklusive kostenloser Girocard und Bargeldabhebung an bestimmten Automatennetzen (Stand: September 2026). Ob ein solches Angebot zu Ihnen passt, hängt von persönlichen Bedürfnissen ab – etwa vom Bargeldbedarf vor Ort oder dem Wunsch nach persönlicher Beratung. Eine konkrete Bank wird hier bewusst nicht empfohlen.
Vereinfachtes Rechenbeispiel
Angenommen, Sie zahlen aktuell die durchschnittliche Kontoführungsgebühr von 8,90 Euro monatlich und wechseln zu einem kostenlosen Konto: 8,90 Euro × 12 Monate × 10 Jahre ergeben eine Ersparnis von 1.068 Euro über zehn Jahre. Die Rechnung ist vereinfacht, ohne Zinseffekte und ohne mögliche künftige Gebührenänderungen auf beiden Seiten – sie dient allein der Orientierung, nicht als Erfolgsversprechen.
Wann ein Wechsel eher nicht die richtige Wahl ist
Ein Wechsel lohnt sich nicht für jeden gleichermaßen. Wer regelmäßig persönliche Beratung in der Filiale nutzt, eine gewachsene Beziehung zu einem Berater oder einer Beraterin vor Ort hat oder sich mit Formularen und digitalen Wegen schwertut, verliert bei einem reinen Direktbank-Konto möglicherweise genau diese Unterstützung. Auch lokale Bindungen zählen: Manche Sparkassen und Genossenschaftsbanken engagieren sich vor Ort für Vereine, Feste oder Nachbarschaftsprojekte – wer diese Nähe schätzt, hat einen legitimen Grund zu bleiben. Kontotreue ist keine Fehlentscheidung, sondern häufig Ausdruck von Zufriedenheit mit dem, was man kennt und schätzt.
Checkliste und Fazit
- Kontoführungsgebühr der eigenen Bank prüfen und mit anderen Angeboten vergleichen (Stand der eigenen Kontoauszüge beachten).
- Bei Interesse an einem Wechsel: neues Konto eröffnen und Vollmacht zur Datenübertragung unterschreiben.
- 12 Geschäftstage einplanen, in denen beide Banken SEPA-Mandate, Daueraufträge und Information der Zahlungspartner übernehmen.
- Altes Konto rund drei Monate parallel weiterlaufen lassen, mit kleinem Restbetrag als Puffer.
- Erst danach das alte Konto endgültig kündigen.
Ob ein Kontowechsel für Sie sinnvoll ist, lässt sich mit diesen Eckdaten in Ruhe durchrechnen – ohne Zeitdruck und ohne Formularchaos, denn den größten Teil der Arbeit übernehmen gesetzlich verpflichtet die Banken selbst. Nutzen Sie die Checkliste, um für sich zu prüfen, ob und wann der Schritt zu Ihnen passt.